Der WX-030 ist der perfekte Einstieg in die Yamaha MusicCast-Welt.


Die Teilnahme ist ganz einfach!

Besuchen Sie einen unserer teilnehmenden Fachmärkte und ziehen Sie direkt vor Ort eine Gewinnspielkarte. Mit ein wenig Glück ziehen Sie den richtigen Gewinncode und werden Besitzer eines Yamaha WX-030 Netzwerklautsprechers.

Der Lautsprecher ist äußerst kompakt und kann somit überall platziert werden. Dank seines klaren, modernen Designs und seiner einfachen Bedienung können Sie ihn überall problemlos in Ihren vier Wänden integrieren.
Genießen Sie Ihre Musik in mitreißendem Klang, untermalt von tiefen Bässen.

Ein wahres Musikerlebnis.

Termine & Märkte

Media Markt, Gladbecker Straße 413, 45326 Essen

Freitag, den 02.12.2016
Samstag, den 03.12.2016

Media Markt Düsseldorf Metrostraße

Donnerstag, den 10.11.2016
Freitag, den 11.11.2016
Samstag, den 12.11.2016

Saturn Essen Limbecker Platz

Freitag, den 04.11.2016
Samstag, den 05.11.2016

Saturn Düsseldorf Königsallee

Freitag, den 28.10.2016
Samstag, den 29.10.2016
Freitag, den 25.11.2016
Samstag, den 26.11.2016

Die Teilnahme ist ab 18.
Weitere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen hier unterhalb.


1.    Gegenstand

a)    Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem MusicCast WX-030 Gewinnspiel.
b)    Dieses Gewinnspiel wird von der Yamaha Music Europe GmbH,
Siemensstraße 22-34, 25462 Rellingen (im Folgenden „Yamaha“) veranstaltet.
c)    Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und sind beim Eintreten in den Wettbewerb an sie gebunden.

2.    Teilnahmebedingungen

a)    Das Gewinnspiel findet nur an den genannten Tagen in den teilnehmenden Fachmärkten statt. Siehe Terminübersicht oberhalb.

b)    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die älter als 18 Jahre sind.
Angestellte Yamahas oder deren Angehörige sowie jegliche andere Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Gewinnspiel in Verbindung stehen oder bei dessen Ausrichtung helfen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

c)    Unter allen Teilnehmern wird pro teilnehmendem Fachmarkt ein WX-030 verlost.

d)    Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer persönlich im Markt sein und eine Gewinnspielkarte mit Gewinncode ziehen. 

e)    Stimmt die Seriennummer des Produktes mit dem Gewinncode auf dem gezogenen Gewinnlos überein, hat der Teilnehmer direkt gewonnen. Der Gewinn wird unmittelbar im Anschluss hieran an den Gewinner ausgehändigt.

3.    Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

a)    Yamaha behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Yamaha kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

4.    Abwicklung

a)    Eine Barauszahlung der Preise oder die Vergabe eines Alternativpreises ist nicht möglich. Die Preise sind weder übertragbar noch für den Weiterverkauf vorgesehen. Jeder Teilnehmer kann nicht mehr als einen Preis gewinnen. Der Teilnehmer kann auf seinen Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner ausgelost.

b)    Die Übergabe der Gewinne erfolgt direkt vor Ort. Die Gewinner müssen zur Identifikation ihren Personalausweis oder ein sonstiges Identifikationsdokument vorlegen.

5.    Gewährleistungsausschluss

Yamaha weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden können. Das Gewinnspiel kann aufgrund äußerer Umstände oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören.
6.    Haftung

Für die Haftung Yamahas auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 6 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

a)    Yamaha haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b)    Ferner haftet Yamaha für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Yamaha jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Yamaha haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

c)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d)    Soweit die Haftung Yamahas ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Yamaha.

7.    Sonstiges

a)    Sollten einzelne Teile dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Regelungen hiervon davon unberührt.

b)    Diese Teilnahmebedingungen und alle sich aus diesem Gewinnspiel ergebenden Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht.