Yamaha Tyros Master Class


Unter dem Titel „Tyros Master Class“ bietet Yamaha seinen Kunden der Tyros Arranger Workstation Keyboards jeweils ein exklusives Seminar am 17. und 18. Januar 2016 in Frankfurt a.M. sowie am 24. und 25. Januar 2016 in Salzburg, Österreich an.

Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltung sollen interessierte Keyboardspieler die Möglichkeit bekommen, Detailwissen zum praktischen Umgang mit ihren Instrumenten zu erlangen oder ihre Kenntnisse zu vertiefen. Dabei stehen ihnen neben Experten aus der Yamaha Europa-Zentrale in Rellingen vor allem die Bühnen-Profis Michel Voncken und Manni Pichler Rede und Antwort.

Egal ob der TYROS der ersten Generation, Tyros2, Tyros3, Tyros4 oder dem aktuellen Flaggschiff Tyros5 – jeder Kunde, der sich anmeldet, bringt sein eigenes Instrument mit, so dass er zusammen mit den Profis direkt an seinem Tyros arbeiten und entsprechende Einstellungen und Settings individuell vornehmen kann. Um Vergleiche zu ziehen und die Vorzüge der aktuellen Serie kennen zu lernen, werden natürlich auch einige Modelle des Tyros5 vor Ort zur Verfügung stehen.

Neben vielen fachlichen Informationen werden Michel Voncken und Manni Pichler sicherlich auch die eine oder andere Praxiserfahrung aus dem Bühnen-Alltag teilen, um den Spielern auch in diesem Bereich hilfreiche Tipps und Tricks mit auf den Weg zu geben.

Das „Tyros Master Class“ Seminar richtet sich gleichermaßen an interessierte Einsteiger, Umsteiger oder fortgeschrittene Spieler. Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. erhoben, die einen informativen, tagesfüllenden Stundeplan inklusive Getränke und Mittagessen verspricht sowie die Seminarunterlagen beinhaltet.* Die Anmeldung zur „Tyros Master Class“ muss über die Yamaha Homepage bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Teilnehmeranzahl ist auf 25 Personen beschränkt.

Yamaha freut sich auf Ihre Anmeldung!



* An- und Abreise sowie eventuelle Übernachtungskosten werden nicht übernommen. Voraussichtliche Dauer des Seminars, 9-18 Uhr.

 § 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der YAMAHA Music Europe GmbH, Siemensstrasse 22-34, 25462 Rellingen, (im Folgenden: YAMAHA) und dem Teilnehmer.
(2) YAMAHA erbringt ihre Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Produktpräsentation von YAMAHA stellt noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(3) Die Bestellung wird durch YAMAHA durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail angenommen.

§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Seminar für die Kunden der Tyros Arranger Workstation Keyboards. Im Rahmen dieser ganztägigen Veranstaltung sollen interessierte Keyboardspieler die Möglichkeit bekommen, Detailwissen zum praktischen Umgang mit Ihren Instrumenten zu erlangen, oder ihre Kenntnisse zu vertiefen. Das Seminar richtet sich gleichermaßen an interessierte Einsteiger, Umsteiger oder fortgeschrittene Spieler.
(2) Der Teilnehmer hat sein eigenes Instrument mitzubringen.
(3) Pro Termin beträgt die maximale Teilnehmerzahl 25 Personen.
(4) Im Preis enthalten sind die Seminarunterlagen, ein Teilnehmerzertifikat, die Getränke, die Pausenbewirtung sowie das Mittagessen während des Seminars. Nicht umfasst von dem Preis ist dagegen ist die Anreise und die Übernachtung des Teilnehmers.

§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite aufgeführten Preise.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich in EURO und beinhalten die zum Zeitpunkt der Bestellung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.
(3) Der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl des Teilnehmers mittels einer der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten.

§ 5 Gewährleistung
Dem Kunden steht das gesetzliche Mängelhaftungsrecht zu, es sei denn, es ergibt sich aus den Regelungen in § 6 etwas anderes.

§ 6 Haftung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet YAMAHA lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch YAMAHA, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch YAMAHA, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Kündigung/Rücktritt
(1) Der Vertrag wird für die Dauer des Seminars geschlossen.
(2) Unberührt von der Regelung in § 7 Abs.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
(3) Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer, die YAMAHA bis spätestens 15 Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Vergütung. Wird bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt, reduziert sich die Vergütung auf 50 %, danach bleibt der Teilnehmer weiterhin zur Zahlung zu 100% verpflichtet. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung per Post, per Fax oder per E-Mail der YAMAHA zugehen.
(4) Der Teilnehmer hat zudem die Möglichkeit, seine Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

§ 8 Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke.

Weitere Infos zur Datenschutzrichtlinie von Yamaha finden Sie hier.

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